Bundesregierung verabschiedet Änderung der WLAN-Störerhaftung

von Rechtsanwältin Dr. Elisabeth Freifrau von Weichs, 6. April 2017

Am 5. April 2017 hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Mit diesem Entwurf soll die bislang geltende Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen (Hotspots) abgeschafft werden.

Nach den vorgesehenen Regelungen würden Anbieter eines offenen Internetzugangs künftig nicht mehr verantwortlich sein, wenn Nutzer Urheberrechtsverstöße durch illegale Downloads begehen.

Geschädigte Rechteinhaber sollen zum Ausgleich die Sperrung einzelner Internetseiten von WLAN-Betreibern verlangen können, sofern dies zumutbar und verhältnismäßig ist.

Ziel des Gesetzesentwurfes ist die Förderung der Verbreitung von offenen WLAN-Netzen.

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ist auf der Website des BMWi veröffentlicht:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-drittes-gesetz-zur-aenderung-des-telemediengesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=6