Veröffentlichung „Investitionsschutz von „Legal Tech“ durch das Urheberrecht“ in Zeitschrift der digitalen Wirtschaft (ZdiW) 2021, 427 ff.

von Rechtsanwalt Dr. Daniel Kögel, 10. Januar 2022

Im Novemberheft der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW 2022, 427 ff.) erschien ein Überblicksaufsatz von RA Dr. Kögel, der die wesentlichen Aussagen seiner Dissertation mit dem Titel „Urheberrechtlicher Investitionsschutz im Kontext von »Legal Tech« unter besonderer Berücksichtigung der Verwendung künstlicher Intelligenz“ zusammenfasst (erschienen im Carl Heymanns Verlag, Geistiges Eigentum und Wettbewerb Band 61, hier erhältlich).

Angesichts der fortschreitenden und intensiv geführten Diskussionen über das Thema „Legal Tech“ werden in der Dissertation die zugehörigen Anwendungen aus einem spezifisch urheberrechtlichen Blickwinkel dahingehend untersucht, ob und inwieweit die jeweiligen Software-Lösungen und ihre einzelnen Komponenten urheberrechtlichen Schutz genießen können. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei stets auf den verschiedenen Formen künstlicher Intelligenz.

Von besonderem Interesse ist diese Fragestellung nicht nur für an der Thematik interessierte Juristen, sondern gerade auch für die Entwickler und Anwender von „Legal Tech“, die sich über die Möglichkeiten rechtlicher Absicherung ihrer Produkte oder Befugnisse hinsichtlich deren Verwendung im Klaren sein müssen. Je mehr solche Technologien in der Rechtspflege Einzug halten steigt auch deren wirtschaftliche Bedeutung an, so dass Fragen der Vermittlung oder Versagung geschützter Rechtspositionen nach dem UrhG in zunehmendem Maße virulent werden.

Ausgehend von den allgemeinen Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen, Datenbanken und Sprachwerken wird herausgearbeitet, wie die zuvor kategorisierten „Legal Tech“-Systeme im Besonderen urheberrechtlich schutzfähig sein können.

Darüber hinaus wird sich aufgrund der zunehmenden Komplexität künstlicher Intelligenz ferner der Frage gewidmet, ob auch durch KI veränderte oder neu geschaffene Werke nach dem UrhG geschützt sein können, um nach Darstellung der hierfür entscheidenden Problematik des anthropozentrischen urheberrechtlichen Ansatzes nach Lösungsansätzen de lege ferenda zu suchen.

Auch wird in der Arbeit diskutiert, welche Konsequenzen die gesetzlich angeordnete Gemeinfreiheit nach § 5 UrhG oder die erlaubnisfreie Nutzung gemäß der Schrankenregelung des § 45 UrhG für die Verwendung von „Legal Tech“ mit sich bringen. Weitere Problemkreise wie z.B. die Möglichkeit von Miturheberschaft oder Bearbeitung bei dem Einsatz von „Legal Tech“ sowie die unbefugte Nutzung von Werken durch eine autonom agierende KI werden ebenfalls behandelt.

Falls sich aufgrund Ihrer eigenen Tätigkeit Fragen zu den oben angesprochenen Themen, insbesondere dem Investitionsschutz von „Legal Tech“ oder künstlicher Intelligenz durch das Urheberrecht oder in Bezug auf Lizenzierungserfordernisse bezüglich solcher Systeme stellen, sprechen Sie uns gerne an.