Veröffentlichung „Relevanz von Art. 22 DSGVO bei der Verwendung von Legal Tech“ in Zeitschrift der digitalen Wirtschaft (ZdiW) 2022, 205 ff.
von Rechtsanwalt Dr. Daniel Kögel, 22. Juli 2022
Kürzlich wurde im Juniheft der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW 2022, 205 ff.) ein Aufsatz von Herrn RA Dr. Kögel veröffentlicht, in dem wesentliche datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Handhabung automatisierter Legal Tech-Systeme vor dem Hintergrund des Art. 22 DSGGVO beleuchtet werden.
Hierzu werden zunächst Anwendungsbeispiele für automatisierte Systeme in den verschiedenen Bereichen der Rechtspflege aufgezeigt, von der Strafverfolgung und Justiz über Verwaltung bis hin zu diversen Einsatzmöglichkeiten im zivilrechtlichen Sektor.
Im Anschluss daran wird der Anwendungsbereich der (Verbots-)Norm des Art. 22 DSGVO eingehend dargestellt, der lediglich dann eröffnet sein kann, wenn tatsächlich eine automatisierte Entscheidung auf Grundlage einer automatisierten Datenverarbeitung beruht und dies gegenüber dem Betroffenen rechtliche Wirkung entfaltet. Zu diesem grundsätzlich bestehenden Verarbeitungsverbot sieht die Vorschrift selbst jedoch Ausnahmetatbestände vor, insbesondere auch eine Eröffnungsklausel mit nationalrechtlicher Ausgestaltungsmöglichkeit. Von dieser wurde im deutschen Recht bereits Gebrauch gemacht.
Auf Basis der differenzierten Regelungssystematik des Art. 22 DSGVO werden in der Folge die verschiedentlichen automatisiert ablaufenden Legal Tech-Systeme hinsichtlich Möglichkeiten und Grenzen ihrer datenschutzrechtlichen Zulässigkeit eingehend untersucht. Im Ergebnis hängt die zulässige Verwendung derartiger Programme von der exakten Funktionsweise im Einzelfall ab, die stets genau zu prüfen ist.
Sofern sich für Ihr Unternehmen derartige Fragestellungen ergeben, kommen Sie gerne auf uns zu. Das Datenschutzrecht kann einem erlaubten Einsatz von Legal Tech je nach Ausgestaltung der Software durchaus entgegenstehen.